Tätigkeitsschwerpunkte
Arzthaftungsrecht (auf der Behandlerseite)
erst- und zweitinstanzlich, mit Schwerpunkt in der Berufungsinstanz, insbesondere bei dem für Arzthaftungssachen zuständigen 8. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf;
Familienrecht Fachanwältin für Familienrecht -
umfassende Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Familienrechts und allen damit zusammenhängenden Gebieten des Zivilrechts mit folgenden Schwerpunkten:
- familienrechtliche Beratung vor Eheschließung, Trennung und Scheidung,
- Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung mit dem Schwerpunkt zielgerichteter Durchsetzung einer umfassenden außergerichtlichen und prozeßvermeidenden Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen, soweit dies möglich ist,
- Unterhalt (insbesondere Ehegattenunterhalt sowie Kindesunterhalt),
- Vermögensauseinandersetzung innerhalb und außerhalb des Güterrechts,
- sonstige Ansprüche nach Trennung und Scheidung,
- Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Trennungs- und Scheidungsfolgenmanagement
Der Schwerpunkt meiner familienrechtlichen Tätigkeit liegt im außergerichtlichen Bereich und ist darauf gerichtet, zu einer umfassenden und möglichst außergerichtlichen Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu gelangen. Dies sind in erster Linie der Unterhalt, der Umgang des nicht betreuenden Elternteiles mit gemeinsamen Kindern, die Wohnverhältnisse, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich sowie Ansprüche außerhalb des Güterrechts.
Das von mir praktizierte und ständig optimierte Trennungs- und Scheidungsfolgenmanagement zielt darauf ab, die familienrechtlichen Interessen der von mir vertretenen Partei zu erkennen, systematisch zu analysieren und auf dieser Grundlage ein auf den konkreten Einzelfall zugeschnittenes Konzept für eine umfassende außergerichtliche Gesamtregelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Ehescheidung stehenden regelungsbedürftigen Angelegenheiten zu entwickeln, das in Verhandlungen mit der Gegenseite umgesetzt wird und in eine notariell beurkundete oder anläßlich der Ehescheidung gerichtlich protokollierte Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung mündet.
Im Rahmen des Trennungs- und Scheidungsmanagements ziele ich darauf ab, bereits in einem sehr frühen Stadium meiner Tätigkeit Wege und Lösungen für ein auch wirtschaftlich sinnvolles Ergebnis aufzuzeigen und auf dieser Grundlage im Zusammenwirken mit meinen Mandanten ein darauf maßgeschneidertes Lösungskonzept für eine umfassende außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu erarbeiten.
Langjährige anwaltliche Erfahrung hat bestätigt, daß Parteien, die es schaffen, einen "Rosenkrieg" mit Hilfe kompetenter Anwälte zu vermeiden und bereits in einem sehr frühen Stadium der Trennung zu einer umfassenden Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu gelangen, sehr viel schneller wieder zu mehr Lebensqualität und -freude zurückfinden.
Demgegenüber läßt sich bei Parteien, die nervenzehrende langjährige streitige gerichtliche Auseinandersetzungen durch mehrere Instanzen führen, am Ende oft nicht einmal mehr feststellen, ob und daß wenigstens die obsiegende Partei als wirklicher Gewinner aus dem Verfahren hervorgeht, geschweige denn, daß das mehr Erreichte es wirklich wert war, dafür schlimmstenfalls jahrelange streitige Auseinandersetzungen durch zwei Instanzen zu führen.
Es gibt bedauerlicherweise Konstellationen, in denen es nicht möglich ist, eine außergerichtliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu erreichen. In diesen Fällen sind Gerichtsverfahren unter Umständen nicht vermeidbar. Selbstverständlich übernehme ich in solchen Fällen auch die Prozeßvertretung meiner Mandanten sowohl in erster als auch in zweiter Instanz bei dem zuständigen Oberlandesgericht.