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Zeit heilt
Zwei Grundrezepte kennt die Welt: Zeit heilt und, zweitens, Zeit ist Geld. Mit Zeit, zuvor in Geld verwandelt, Ward mancher Fall schon gut behandelt. Doch ist auch der nicht übel dran, Der Geld in Zeit verwandeln kann Und, nicht von Wirtschaftsnot bewegt, Die Krankheit - und sich selber - pflegt. Doch bringts dem Leiden höchste Huld, Verwandelst Zeit Du in Geduld! Eugen Roth
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Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Ausgabe mit Euro-Beträgen auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Orientierungspunktwertes
Ausgabe mit Euro-Beträgen auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Orientierungspunktwertes
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab ist die auf der Grundlage von § 87 Abs. 1 SGB V zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Spitzenverbänden der Krankenkassen im Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 3 SGB V vereinbarte Abrechnungsgrundlage der ärztlichen Leistungen für Kassenpatienten.
Er ist ab dem 1. Januar 2009 gültig und beinhaltet in Band 1:
Allgemeine Bestimmungen, Arztgruppenübergreifende allgemeine Leistungen, Arztgruppenspezifische Leistungen, Arztgruppenübergreifende spezifische Leistungen und Kostenpauschalen (BMÄ und E-GO).
Band 2 umfasst die Anhänge. Es handelt sich hierbei um das Verzeichnis der nicht gesondert abrechnungsfähigen und in Komplexen enthaltenen Leistungen, die Zuordnung der operativen Prozeduren nach § 295 SGB V (OPS) zu den Leistungen der Kapitel 31 und 36, die Angaben für den zur Leistungserbringung erforderlichen Zeitaufwand des Vertragsarztes und Leistungen, die nicht oder nicht mehr im Einheitlichen Bewertungsmaßstab enthalten sind.
Diese Ausgabe enthält Euro-Beträge auf der Grundlage des bundeseinheitlichen Orientierungspunktwertes.
Der neue EBM in zwei Ausgaben
Warum zwei Ausgaben?
In diesem Jahr gab es erstmals für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Möglichkeit, einzelne Leistungen mit den Krankenkassen nachzuverhandeln. Hieraus resultieren zwei unterschiedliche Verlagsauflagen – „EBM mit Punktwerten“ und „EBM mit Eurobeträgen“ und KV-spezifische Sonderausgaben des EBM.
Die zwei Verlagsauflagen:
EBM mit Punktwerten
978-3-7691-3423-0
Der „EBM mit Punktwerten“ (ohne Eurobeträge) entspricht der Veröffentlichung der KBV im Deutschen Ärzteblatt und ist damit im gesamten Bundesgebiet gültig. mehr zum Titel
EBM mit Eurobeträgen
978-3-7691-3400-1
Der „EBM mit Eurobeträgen“ enthält Eurobeträge (bundeseinheitlicher Orientierungs-Punktwert) und Punktwerte. 3,5001 Cent entsprechen einem Punkt. mehr zum Titel
Sonderausgaben der KV’en (Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen, Westfalen-Lippe) erhalten Ärzte nur direkt bei ihren zuständigen KV’en.