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Zum Trost
Leicht sieht ein jeder, der nicht blind, Wie krank wir, trotz der Ärzte, sind. Doch nie wird man die Frage klären, Wie krank wir ohne Ärzte wären. Eugen Roth
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Strafrechtliche Produktverantwortung bei Arzneimittelschäden
Ein Beitrag zur Abgrenzung der Verantwortungsbereiche im Arzneiwesen aus strafrechtlicher Sicht, Diss. Univ. Heidelberg
Strafrechtliche Produktverantwortung bei Arzneimittelschäden
Ein Beitrag zur Abgrenzung der Verantwortungsbereiche im Arzneiwesen aus strafrechtlicher Sicht
Reihe: Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik der Universitäten Heidelberg und Mannheim , Band 31
Die Vermeidung arzneimittelbedingter Gesundheitsbeeinträchtigungen stellt eine Gemeinschaftsaufgabe aller am Arzneimittelverkehr beteiligten Personen und Institutionen dar. Kommt es durch bedenkliche Arzneimittel, infolge von Therapie- bzw. Indikationsfehlern, aufgrund fehlerhafter Arzneimittelanwendung oder im Rahmen der klinischen Arzneimittelprüfung zu Gesundheitsschäden, stellt sich daher die Frage, wer hierfür konkret zur Verantwortung zu ziehen ist. Dieser Frage geht der Autor aus strafrechtlicher Sicht nach, wobei neben der im Mittelpunkt stehenden Verantwortlichkeit des Arzneimittelproduzenten insbesondere auch die strafrechtliche Verantwortung des behandelnden Arztes, des das Arzneimittel an den Patienten abgebenden Apothekers sowie der den Arzneimittelverkehr bzw. die klinische Arzneimittelprüfung reglementierenden staatlichen Stellen untersucht wird.
Geschrieben für:
Institute/Bibliotheken, Pharmaindustrie; Rechtsanwälte; Gesundheitsbehörden, Ethik-Kommissionen
Schlagworte:
- Arzneimittel
- Arzt
- Produkthaftung
- Strafrecht
- klinische Prüfung