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Niccolò Machiavelli (1469-1527)
Wenn Reformen dauerhaft sein sollen, so müssen sie langsam durchgeführt werden.
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Rechte pflegender Angehöriger
Ansprüche auf soziale Absicherung, Beratungsrechte und Entlastungsangebote kennen und nutzen
Unterstützungsleistungen einfordern
Vielfach gehen Angehörige bei der Pflege an ihre Grenzen und darüber hinaus. Lohn gibt es für Familienangehörige und andere ehrenamtlich tätige Personen, wie z.B. Nachbarn, nicht oder nur in geringem Maße. Deshalb ist es sachgerecht, dass der Gesetzgeber wenigstens für Versicherungsansprüche gegen die Sozialversicherung sorgt.
Gerade die Vielfalt der Ansprüche für Pflegende macht es aber für den Einzelnen schwierig, seine Ansprüche zu kennen und in Anspruch zu nehmen. Oftmals werden deshalb unterstützende Leistungen von den Pflegenden nicht wahrgenommen.
Der Ratgeber Rechte pflegender Angehöriger erläutert alle Leistungsansprüche pflegender Personen gegen die Pflegeversicherung, aber auch gegen die anderen Sozialversicherungsträger. Pflegende erfahren außerdem, wie diese Leistungen am besten in Anspruch genommen werden.
Im Einzelnen wird auf folgende Leistungen eingegangen:
- Auskunftsrechte, dauerhafte Pflegeberatung, kostenlose Pflegekurse
- Auszeit vom Beruf durch Freistellung, Pflegezeit und Familienpflegezeit
- Auszeit von der Pflege mithilfe von Verhinderungs-, Kurzzeitpflege, Entlastungsbetrag
- Soziale Absicherung durch Unfall-, Renten-, Arbeitslosenversicherung