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Der aktuelle Irrtum
Eine Bank wollte sich beim Kreditnehmer (Arzt) als Sicherheit die vertragsärztliche Zulassung abtreten lassen. Eine solche Abtretung wäre (neben der Unsinnigkeit) auch unwirksam, da sie gegen Gesetz verstößt.
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Auswirkungen für Krankenhäuser
Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG)
Der Inhalt:
Das Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) stellt den vorläufigen gesetzgeberischen Schlusspunkt der Einführung des Fallpauschalensystems in das deutsche Gesundheitssystem dar und beinhalten für Krankenhäuser wie für Krankenkassen eine Fülle neuer Regelungen. Zum Teil sind diese bereits in die Krankenhausrealität umgesetzt. Vor allem die strukturellen Veränderungen müssen erst noch umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung eines Kostenindizes für Krankenhausleistungen (Orientierungswert), die Entwicklung von leistungsorientierten Investitionspauschalen, di Annäherung unterschiedlicher Landesbasisfallwerte an einen einheitlichen tagesbezogenen pauschalisierenden Entgeltsystems in der Psychatrie und Psychosomatik. Diese strukturellen Änderungen haben erheblichen Einfluss auf die zukünftigen Rahmenbedingungen un die Vergütung von DRG-Krankenhäusern. Der neu erschienene Leitfaden „ Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) – Auswirkungen für Krankenhäuser“ erläutert eingehend alle neuen Bestimmungen des KHRG und deren Auswirkungen auf die Krankenhäuser. Zusätzlich beschreibt das Buch die Reformgründe, den Weg zum endgültigen Gesetz sowie die Regelungen des KHRG. Das Werk liefert Hintergründe aus erster Hand und umfasst zudem die maßgeblichen Gesetzesmaterialien.
Themen:
- Anteilige Tarifrefinanzierung
- Förderprogramm Pflege
- Psychiatrie und Psychosomatik (Verbesserte Finanzierung/Psych-Entgeltsystem)
- Ausbildungsfinanzierung
- Mehrkosten ärztliche Weiterbildung
- Verlängerung der Konvergenzphase
- Vereinbarung des Erlösbudgets
- Preisabschläge bei vereinbarten Mehrleistungen
- Preisabschläge bei geringeren Tarifzuwächsen
- Bundesbasisfallwertkorridor
- Investitionspauschalen
- Orientierungswert
- MDK-Prüfungen
- Honorarverträge (Neuregelung Belegärzte)
- Praxiskliniken
- (Krankenhauszuzahlungen, NUB, QS, Spezialambulanzen, GKV-Rechnungsabschlag, KHStatV, AbgrV)